Du willst Mitglied werden? Dann bist du hier genau richtig!
Inhalt
1. Beitrittsprozess
(Stand 2025)
(Du findest alles ausführlich auf dem Mitgliedsantrag)
- Lade Dir den Mitgliedsantrag herunter (HIER).
- Fülle den Mitgliedsantrag aus. Das geht digital (z.B. Word; Libre Office) oder auf Papier. Den Antrag kannst du auch digital (z.B. Adobe Acrobat) unterschreiben.
- Sende uns den ausgefüllten Antrag via Mail an info@lebendigegeschichte-lww.de oder per Post zu. Alternativ: gib ihn dem Vorstand persönlich bei einer Veranstaltung.
- Wir Bestätigen dir den Erhalt per SMS oder Email – andernfalls gilt der Antrag nicht als eingegangen!
- Nachdem dein Antrag angenommen wurde, beginnt die Mitgliedschaft am 1. des darauffolgenden Monats. Ab diesem Zeitpunkt bist Du stimmberechtigt und beitragspflichtig. Deinen Mitgliedsbeitrag kannst du entweder monatlich oder jährlich überweisen. Du findest Bankverbindung und Mitgliedsnummer auf dem Dokument, welches wir dir zuschicken.
2. Dokumente
3. Höhe des Mitgliedsbeitrags
- Aktuell liegt der Mitgliedsbeitrag bei 5€/Monat
- Studenten, Azubis und Sozialhilfeempfänger zahlen 3€/Monat
(Nachweis ist jährlich zu erbringen) - Du entscheidest, ob du jährlich (bis 15. Januar) oder monatlich (bis 5. jeden Monats) zahlst
(§3 Beitragsordnung) - Jedes Mitglied muss einen Mitgliedsbeitrag entrichten – auch die Vorstandsmitglieder.
4. Aufgaben als Mitglied
Du musst keine Aufgaben übernehmen! Möchtest du nur deinen Beitrag zahlen, ist das absolut in Ordnung! Du bist nicht gezwungen an Veranstaltungen teilzunehmen.
Willst Du mehr Aufgaben übernehmen? Sprich mit dem Vorstand – der Verein braucht Unterstützung bei vielen Aufgaben.
Du hast eine neue Idee? Dann sprich gerne die Vorstände an.
Du bist kein Mitglied? Bereits laufende Projekte können wir in den Verein aufnehmen bzw. dich dabei unterstützen. Eine Mitgliedschaft ist nicht zwingend erforderlich.
5. Rechte als Mitglied
Als Mitglied…
- …bist Du berechtigt, an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen. Dort wird der Kurs für die Arbeit des Vereins bestimmt.
- …bist Du berechtigt an vereinsinternen Veranstaltungen (z.B. Ausflügen) teilzunehmen.
- …hast Du jederzeit das Recht, deine Ideen & Projekte gegenüber den anderen Mitgliedern und dem Vorstand anzubringen. Deine Projekte können, als Vereinsveranstaltung, vom Verein (mit-)finanziert werden.
- …hast Du jederzeit das Recht, ein Gespräch mit den Vorständen zu erbitten. Dabei kannst du Probleme oder deine Ideen ansprechen.
- …wirst du in die Kommunikationswege des Vereins eingebunden (Mail-Verteiler; Whatsappgruppe).
- ….kannst du die zukünftigen Vereinsräumlichkeiten nutzen.
6. Ich bin mir mit einer Mitgliedschaft noch unsicher
Du willst erstmal gucken, wie wir arbeiten und ob dich unsere Arbeit anspricht?
Zögere nicht, unsere Vorstände zu kontaktieren oder uns anzusprechen.
In den sozialen Netzwerken und über unseren Kalender informieren wir über anstehende Veranstaltungen. Dort kannst Du gerne mit uns ins Gespräch kommen und bekommst dort auch unseren Flyer mit Infos.
Haben wir Dich überzeugt? Dann lade Dir den Mitgliedsantrag HIER herunter!
Austritt
Du willst uns verlassen? Das ist schade, aber manchmal trennen sich die Wege.
Wenn Du austreten möchtest, weil es Probleme im Verein gibt, kannst du jederzeit die Vorstände ansprechen. Wir suchen eine gemeinsame Lösung. Gibt es Probleme mit der Höhe des Mitgliedsbeitrags? Dann finden wir auch dafür eine Lösung!
Wenn Du aus dem Verein austreten möchtest, schicke uns eine formlose Austrittserklärung an
info@lebendigegeschichte-lww.de oder an Liebertwolkwitzer Verein für lebendige Geschichte e.V. c/o Dr. Falk-Thoralf Günther, Güldengossaer Straße 18c, 04288 Leipzig oder übergib sie dem Vorstand persönlich. Nach der Bestätigung durch den Vorstand endet deine Mitgliedschaft Ende des Jahres (oder Ende des Jahres, das du bestimmst). Bis dahin bleibst du Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
Beachte §4 Abs. 2 Satzung des Vereins:
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer
Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
